Der KJHV Berlin-Brandenburg in Trägerschaft der KJSH-Stiftung ist ein nach § 75 SGB VIII anerkannter Träger der freien Kinder- und Jugendhilfe. Wir bieten ein breites Spektrum an Leistungen nach dem Achten Sozialgesetzbuch an, mit dem Schwerpunkt Hilfen zur Erziehung nach §§ 27ff SGB VIII.
Hilfen zu Erziehung sind Maßnahmen und Unterstützungsangebote, die dazu dienen, Eltern bei der Erziehung ihrer Kinder zu unterstützen und die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen zu fördern. Die Hilfen können auf freiwilliger Basis in Anspruch genommen werden oder auch durch den öffentlichen Träger angeordnet werden, wenn das Kindeswohl gefährdet ist. Das oberste Ziel aller Hilfen zur Erziehung ist es, das Wohl von Kindern und Jugendlichen zu fördern und zu schützen. Die Art der Hilfe wird individuell auf die Bedürfnisse der betroffenen Familie abgestimmt. Das Hauptziel ist es, eine positive Entwicklung und die Teilhabe der Kinder und Jugendlichen in der Gesellschaft zu ermöglichen.
Bei ambulanten Angeboten sind unsere Mitarbeitenden aufsuchend tätig. Die Leistung wird in der häuslichen Umgebung unserer Adressat:innen erbracht. Wir bieten insbesondere folgende ambulante Leistungen an:
- Ambulantes Clearing nach § 27 Abs. 2 SGB VIII und § 31 SGB VIII
- Familienrat nach § 27 Abs. 2 SGB VIII und § 31 SGB VIII
- Aufsuchende Familientherapie nach § 27 Abs. 3 SGB VIII
- Erziehungsbeistand und Betreuungshilfe nach § 30 SGB VIII
- Hilfe für Care Leaver nach § 30 SGB VIII in Verbindung mit § 41 SGB VIII
- Sozialpädagogische Familienhilfe nach § 31 SGB VIII
Stationäre Angebote umfassen trägereigene Einrichtungen, in denen Kinder, Jugendliche oder Familien kurz- oder langfristig untergebracht sind. Die Unterbringung erfolgt nach § 34 SGB VIII oder nach § 35a SGB VIII. Zu unserem Leistungsspektrum gehört auch die Unterbringung nach § 34 SGB VIII in Verbindung mit §§ 41f SGB VIII. Die Unterbringungen finden in familienanalogen Angeboten, in Regelwohngruppen, intensivpädagogischen oder therapeutischen Wohngruppen, in Kriseneinrichtungen für Kinder und Jugendliche, im betreuten Einzelwohnen oder in elternaktivierenden Kurzzeitunterbringungen statt.
Zusätzlich bieten wir gemeinsame Wohnformen für Mütter / Väter und Kinder nach § 19 SGB VIII an. Sie sind nicht den Hilfen zur Erziehung zuzuordnen, unterliegen aber den hier beschriebenen Prozessen und Standards.
Der KJHV Berlin-Brandenburg bietet folgende weitere Leistungen an, die jeweils eigenen Qualitätsstandards unterliegen:
- Pflegekinderwesen nach § 33 SGB VIII: Hier gelten das Berliner Qualitätshandbuch Vollzeitpflege und eigene Qualitätsstandards, die gesondert erfasst sind (siehe https://kjhv-bb.de/hilfsangebote/pflegekinderdienst/).
- Familienförderungsangebote nach § 16 SGB VIII: Hier gelten jeweils eigene, speziell für die Leistungen vereinbarte Qualitätsstandards.
- Begleitete Umgänge nach § 18 Abs. 3 SGB VIII: Der KJHV ist Mitglied im Dachverband Begleiteter Umgang und arbeitet nach den dort etablierten Standards, nachzulesen unter www.begleiteter-umgang-berlin.de.
- Kindertageseinrichtungen