Es liegt in der Verantwortung der zuständigen Leitungskraft, dass jede:r neue Mitarbeiter:in für seine/ihre Aufgaben qualifiziert ist.
Formulare und Handreichungen Ablauf Einarbeitung und Checkliste Einarbeitung
Im Rahmen der Einarbeitung vermitteln die verantwortlichen Leitungskräfte oder durch Leitungskräfte benannte Fachkräfte verbindlich das Leitbild, die Grundprinzipien der Arbeit, die Inhalte und der Zugang zum Qualitätshandbuch, sowie das Gewaltschutzkonzept und weitere für das Arbeitsfeld relevante Konzepte.
Die Arbeitsprozesse und Strukturen des Betriebes und des Trägers werden vorgestellt. Es wird die Einführung und bei Bedarf auch Schulung in die für das Arbeitsfeld relevante Software vermittelt.
Die Teilnahme an der Supervision wird verbindlich verabredet. Es wird bereits im Einarbeitungsprozess eruiert, ob Qualifizierungsbedarf besteht.
Die Fortbildung zur Prävention sexualisierter Gewalt und die Einführung in die Kinder- und Jugendhilfe, der Datenschutz und die Vorgehen nach § 8a SGB VIII sind für alle Mitarbeitenden verpflichtend. Die Teilnahme der neueingestellten Mitarbeitenden organisiert die zuständige Leitungskraft während der Einarbeitung.