Der Hilfeprozess ist ein strukturierter Ablauf, bei dem professionelle Unterstützung, Betreuung und Förderung bereitgestellt werden. Im Rahmen des SGB VIII orientiert sich der Hilfeprozess rechtlich am § 36 SGB VIII (Mitwirkung, Hilfeplan).
Der Hilfeprozess gliedert sich in drei Prozessschritte:
- Aufnahme- oder Übernahmeprozess
- Hilfeprozess
- Beendigungs- oder Überleitungsprozess
Die fachlichen Standards im Hilfeprozess sind auf die Gegebenheiten der jeweiligen Angebotsform abgestimmt. Hierbei unterscheiden wir zwischen ambulanten Hilfen und stationären Hilfen.