Alle Mitarbeitenden besuchen verpflichtend eine Inhouse-Schulung zum Thema Kinderschutz und zum Thema Prävention sexualisierter Gewalt.
Weitergehende Fort- und Weiterbildungsangebote richten sich nach dem individuellen Bedarf oder ergeben sich aus neuen fachlichen Entwicklungen und den jeweiligen Arbeitskontexten. Sie werden mit der zuständigen Leitungskraft im Rahmen der Personalentwicklung abgesprochen.
Im Kontext des Arbeitsschutzes sind die Betriebe verpflichtet, die Mitarbeitenden als Ersthelfer:innen auszubilden und die Inhalte mindestens alle zwei Jahre aufzufrischen. Die Mitarbeitenden werden mindestens einmal im Jahr im Brandschutz unterwiesen.
Alle pädagogischen Leitungskräfte durchlaufen ein verbundweit organisiertes Curriculum mit leitungsspezifischen Schulungsinhalten.
Schulungen werden online oder in Präsenz abgehalten und im Anschluss mit Hilfe des internen Bewertungsbogens evaluiert.
Formulare und Handreichungen: Bewertung der Fortbildungsveranstaltung