Zum Ende des Arbeitsverhältnisses wird dem/der Mitarbeitenden ein Austrittsgespräch angeboten.
Wird das Angebot angenommen, wird konkret nachgefragt:
- ob ihm/ihr Machtmissbrauch im Arbeitsalltag aufgefallen ist.
- ob es Mitarbeitende oder Leitungskräfte gibt, die den Verhaltenskodex nicht umsetzen.
- ob er/sie Verbesserungsmöglichkeiten in Bezug auf das Qualitätsmanagement und das Schutzkonzept sieht.
Die Hinweise aus den Austrittsgesprächen werden ernst genommen, dokumentiert und nach dem Vier-Augen-Prinzip bewertet.