Das Gewaltschutzkonzept bündelt Standards und Verfahren, die darauf abzielen, (sexualisierte) Gewalt in unseren Hilfen und Einrichtungen zu verhindern, beziehungsweise konsequent zu reagieren, wenn es zu einem Vorfall von (sexualisierter) Gewalt kommt.
Es umfasst präventive Maßnahmen, wie das Verfahren zu Risikoanalyse, Schulungen und Beteiligungs- und Beschwerdeverfahren. Diese Maßnahmen sind auch im allgemeinen Teil des Qualitätshandbuches aufgeführt, da sie grundsätzliche Standards unserer Arbeit berühren.
Darüber hinaus legt das Gewaltschutzkonzept den Umgang mit Verdachtsfällen und den erforderlichen Schritten zur Aufklärung (sexualisierter) Gewalt fest.
Es beinhaltet auch den Prozess der nachhaltigen Aufarbeitung von Vorfällen (sexualisierter) Gewalt und der Rehabilitation, wenn sich ein Verdachtsfall nicht bestätigt hat.
Grundlage des Gewaltschutzkonzeptes sind die Mindeststandards des KJSH-Trägerverbundes und die ergänzenden Zuarbeiten von Arbeitsgruppen innerhalb des KJHV Berlin-Brandenburg zu den Kapiteln des Gewaltschutzkonzeptes.
Aufgrund der Angebotsvielfalt und der unterschiedlichen Gegebenheiten in den Betrieben wird das Gewaltschutzkonzept in jedem Betrieb für die einzelnen Angebotsformen konkretisiert.