Der Umgang mit einer (möglichen) Kindeswohlgefährdung bewegt sich im Spannungsfeld zwischen Unterstützung und Intervention. Es ist die grundlegende Aufgabe unserer Einrichtungen und Angebote, dass der Schutz von Kindern bei Gefahr für ihr Wohl gegeben ist und die Kinder und Jugendlichen in Rahmenbedingungen aufwachsen, die förderlich für ihre Entwicklung im Sinne zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit sind. Die gesetzlichen Grundlagen dieses Spannungsfeldes sind:
- Art. 6 des Grundgesetzes (GG) zum Recht der Eltern auf Erziehung und Pflege ihres Kindes.
- § 1631 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) zu Inhalt und Grenzen der Personensorge.
- § 1666 BGB zu Gerichtlichen Maßnahmen bei Gefährdung des Kindeswohls.
- § 8a SGB VIII zum Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung.
Dabei gehen wir als Fachkräfte von anerkannten fachlich fundierten Einschätzungen und Hilfestandards aus, die durch das Verfahren zum Schutzauftrag nach § 8a SGB VIII ausdrücklich betont werden.