Wohngruppenbesprechungen
In unseren stationären Einrichtungen werden in der Regel mindestens einmal im Monat Wohngruppenbesprechungen durchgeführt. Die Besprechungen müssen für alle Kinder und Jugendliche zugänglich sein, damit die Beteiligung sichergestellt ist. Alle Themen, die den Kindern und Jugendlichen wichtig sind, können dort angesprochen werden, zum Beispiel die Feriengestaltung, die Hausordnung oder das Zusammenleben in der Gruppe.
In unseren familienintegrativen Angeboten finden regelmäßig Elternrunden statt.
Jede Gruppe vereinbart verständliche und verbindliche Regeln für die Wohngruppenbesprechung. Dazu gehört zum Beispiel andere ausreden zu lassen, auf eigene Redezeit zu achten, ein respektvoller Umgang miteinander oder die Meinung anderer zu akzeptieren.
Zu Beginn der Besprechung sollten Themen gesammelt werden und eine kurze Rückschau auf die letzte Sitzung erfolgen. Es ist wichtig, dass die Beteiligten gemeinsam reflektieren, inwieweit Beschlüsse aus den Besprechungen tatsächlich umgesetzt wurden.
Zuständigkeiten und beteiligte Funktionsbereiche:
Die pädagogischen Fachkräfte sind verantwortlich dafür, dass alle Adressat:innen und die Fachkräfte regelmäßig an den Gesprächsrunden teilnehmen. Sie sorgen durch eine angemessene Moderation dafür, dass alle Beteiligten zu Wort kommen können und ihre – auch abweichende – Meinung frei äußern können. Jede Wohngruppenbesprechung wird protokolliert, das Protokoll kann von der Leitung eingesehen werden. Die Verantwortung dafür tragen die Fachkräfte, Adressat:innen können Aufgaben wie Moderation oder Protokollführung übernehmen.
Kinder- und Jugendlichengremium
Es gibt in den verschiedenen Betrieben Beteiligungsgremien für Kinder und Jugendliche aus unseren Wohngruppen. Kinder und Jugendliche, die an dieser Arbeit Interesse haben, können sich als Vertreter:in ihrer Gruppe in das Beteiligungsgremium entsenden lassen, um dort auch die Interessen der anderen Kinder und Jugendlichen ihrer Einrichtung zu vertreten.
Aus jeder Wohngruppe sollte möglichst ein Kind bzw. ein/eine Jugendliche:r zu diesen Treffen kommen. Sie sind Multiplikator:innen für die anderen Kinder und Jugendlichen in den Wohngruppen.
Das Treffen wird von den verantwortlichen Fachkräften methodisch vorbereitet und offen moderiert. Inhalte sind der Erfahrungsaustausch der Kinder und Jugendlichen zu Partizipationsthemen, die sie selbst wählen können. Dazu gehören Hilfeplanung, Feedbackkultur, Vertrauen, aber auch das Mitgestalten von Festen oder die Erstellung des Rechtekatalogs.
Von jeder Gremiensitzung wird ein Protokoll angefertigt. Es ist digital so abgelegt, dass die Wohngruppen sich über den aktuellen Ergebnisstand informieren können und Themen mit in ihre Wohngruppenbesprechungen aufnehmen können.
Rechtekatalog für Kinder und Jugendliche
In einem ausführlichen und differenzierten Prozess wurde ein Rechtekatalog für Kinder und Jugendliche unter Mitwirkung des Kinder- und Jugendlichengremiums entwickelt. Er wird allen Kindern und Jugendlichen bei der Aufnahme persönlich mit der Begrüßungsmappe ausgehändigt. In einem Gespräch erläutert die Fachkraft den Kindern und Jugendlichen den Rechtekatalog und die anderen Instrumente der Partizipation.
Der Rechtekatalog wird Eigentum des Kindes oder des/der Jugendlichen. Jeder Rechtekatalog wird personalisiert. Der Name des Kindes oder des/der Jugendlichen wird in den Rechtekatalog eingetragen.
Beteiligung von Kindern, die (noch) nicht sprechen können
In Beteiligungsprozessen mit Babys und Kleinkindern bedarf es qualifizierter Fachkräfte, die auf Grundlage ihrer Beziehung zu den Adressat:innen deren Feinzeichen deuten und sich stellvertretend für deren Rechte einsetzen. Wir verwenden Methoden, mit denen die Kinder sich auch ohne sprachliche Mittel äußern können, zum Beispiel Smileybogen.