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1. Leitbild

  • 1. Leitbild

2. Das DIN ISO EN 9001 – Qualitätsmodell

  • 2. Das DIN ISO EN 9001-Qualitätsmodell

3. Der Qualitätsmanagement-Prozess des KJHV Berlin- Brandenburg

  • 3.1. Strukturen und Verfahren des Qualitätsmanagement
  • 3.2. Instrumente
  • 3.3. Die Rolle der Leitungskräfte im Qualitätsmanagement-Prozess
  • 3.4. Rolle der pädagogischen Fachkräfte im Qualitätsmanagement-Prozess
  • 3.5. Rolle der Sachbearbeitung im Qualitätsmanagement-Prozess
  • 3.6. Selbstevaluation im Hilfeprozess
  • 3.7. Evaluation am Ende der Hilfeleistung

4. Der Hilfeprozess in den Angeboten des KJHV Berlin-Brandenburg nach SGB VIII

  • 4.1. Angebote der Kinder- und Jugendhilfe, ambulante und stationäre Hilfen zur Erziehung
  • 4.2. Hilfeplanung nach § 36 SGB VIII
  • 4.2.1. Das Hilfeplangespräch
  • 4.2.2. Hilfeplan als (Zwischen-)Ergebnis des Planungsprozesses
  • 4.2.3. Fortlaufende Überprüfung der Ziele
  • 4.2.4. Fortschreibung des Hilfeplans
  • 4.2.5. Entlassungsprozess
  • 4.3. Der Hilfeprozess in den ambulanten Hilfen zur Erziehung
  • 4.4. Der Hilfeprozess in den stationären Hilfen zur Erziehung
  • 4.4.1. Aufnahmeprozess
  • 4.4.2. Betreuungsprozess
  • 4.4.3. Beendigung der Hilfeleistung (Entlassungsprozess)

5. Qualitätssicherung

  • 5.1. Dokumentation und Evaluation der Hilfe
  • 5.1.1. Betreuungsbuch/Fallakte
  • 5.1.2. Berichte
  • 5.1.3. Evaluation am Ende des Hilfeprozesses
  • 5.2. Kollegiale Beratung
  • 5.3. Supervision durch externe Fachkräfte
  • 5.4. Kinderschutz nach § 8 a SGB VIII
  • 5.5. Gewaltschutzkonzept
  • 5.6. Partizipation von Kindern, Jugendlichen und Familien
  • 5.6.2. Hilfeplanung
  • 5.6.4. Kinder- und Jugendlichengremium
  • 5.6.5. Rechtekatalog für Kinder und Jugendliche
  • 5.6.6. Feedbackmanagement
  • 5.6.7. Partizipation der Herkunftsfamilie im stationären Bereich
  • 5.6.7.1. Die Beteiligung der Herkunftsfamilie im Aufnahmeprozess
  • 5.6.7.2. Die Arbeit mit der Herkunftsfamilie im Betreuungsprozess
  • 5.6.7.3. Rückführung/Entlassung
  • 5.7. Funktionsbeschreibung pädagogische Fachkraft
  • 5.8. Feedback- und Beschwerdemanagement für Kolleg:innen

6. Personalentwicklung

  • 6. Personalentwicklung
  • 6.1. Personalentwicklungsgespräche
  • 6.2. Befragung von Kolleginnen und Kollegen

1. Leitbild

Ziel ist es – auf der Grundlage des SGB VIII – Kinder- und Jugendhilfegesetz – individuelle, fachlich geeignete, kindeswohlsichernde  und ressourcenorientierte Hilfen zur Verbesserung der Lebensbedingungen und Perspektiven junger Menschen und deren Familien in größtmöglicher  Qualität anzubieten. Der Wille der Leistungsberechtigten sowie das Prinzip „Hilfe zur Selbsthilfe“ sind handlungsleitend in der Ausgestaltung der Hilfe. Die persönlichen Ressourcen stehen im Zentrum der Hilfeerbringung; die individuelle Lebenswelt wird wertschätzend berücksichtigt und mit eingebunden, sofern und soweit sie von den Adressat:innen als hilfreich empfunden wird. In der praktischen Arbeit entwickeln wir zusammen mit den Hilfeempfänger:innen flexible, individuelle, an ihren Fähigkeiten orientierte Maßnahmen und nutzen Ressourcen des Gemeinwesens und des sozialen Netzwerkes. Wir wollen Lebensbedingungen so gestalten, dass Menschen dort entsprechend ihrer Bedürfnisse zufrieden(er) leben können.

Unser Handeln ist von einem humanistischen ganzheitlichen Menschenbild getragen. Wir sind frei von ethnischen, kulturellen, religiösen und sozialen Vorurteilen. Wir begegnen den Adressat:innen mit Respekt und Achtung. Gleiches gilt für die Betriebskultur, in der partnerschaftliches Verhalten und ein fairer Umgang miteinander gepflegt werden.

Leitendes Ziel unserer Arbeit ist der/die mündige Bürger:in, der/die in Selbstverantwortung seine grundgesetzlichen Rechte und Pflichten wahrnehmen kann, ohne besondere staatliche Unterstützung auskommt, sowie mit Toleranz und Solidarität gegenüber Anderen Verantwortung übernimmt.

Wir sehen uns diesbezüglich in der Verantwortung, geeignete Hilfsangebote für Kinder, Jugendliche und Familien vorzuhalten und stetig weiterzuentwickeln. Maßgeblich beeinflussen uns dabei eine inklusive Grundhaltung, sozialräumliches Denken in Verbindung mit Personenzentrierung und die Verpflichtung, öffentliche Mittel wirtschaftlich einzusetzen.

Gleichermaßen sehen wir es als wichtige Aufgabe an, mit allen Kräften dazu beizutragen, den Hilfebedarf derjenigen zu verringern, die ohne Hilfe den gesellschaftlichen bzw. gesetzlichen Anforderungen ihrer Erziehungsaufgabe nicht mehr gerecht werden können oder die als junge Volljährige für ihre derzeitige Lebenssituation zusätzliche Betreuung benötigen. Insofern ist Jugendhilfe für uns auch immer Aufforderung zur politischen Einmischung zugunsten dieses Personenkreises.

Wir bieten ein breites Spektrum ambulanter und stationärer Hilfen für Kinder, Jugendliche und deren Familien an. Ergänzend zu den Hilfen zur Erziehung bieten wir Unterstützungsleistungen im Vorfeld von Erziehungshilfen an, insbesondere Projekte zur Elternarbeit und Familienförderung. Die Hilfsangebote sind nach den Grundsätzen einer sozialräumlichen und regionalen Orientierung organisiert und strukturiert. Dabei wird ein hohes Maß an Flexibilität bei der Planung und Durchführung der Hilfen gewährleistet, dies geschieht in enger Kooperation mit dem Jugendamt.

Wir setzen alles daran, die Fachlichkeit und die Wirtschaftlichkeit der von uns angebotenen Dienstleistungen zu erhalten und kontinuierlich zu verbessern, so dass sich diese jederzeit den sich verändernden gesellschaftlichen und individuellen Bedingungen anpassen und ihre hohe Leistungsfähigkeit nachhaltig unter Beweis stellen können.

Die hochwertige Erbringung unserer Leistungen ist nur mit gut ausgebildeten und motivierten sowie zufriedenen Kolleginnen und Kollegen umzusetzen. Daher sind uns die Förderung der persönlichen und beruflichen Weiterentwicklung sowie die unterstützende Supervision ein zentrales Anliegen und dienen der Qualitätsentwicklung.

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Updated on 26. April 2022

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