Mindestens einmal jährlich erfolgen standardisierte Personalentwicklungsgespräche, in denen unter anderem die Personalentwicklungskonzepte daraufhin überprüft werden, ob sie für die Mitarbeitenden stimmig sind oder ob sie erweitert werden müssen.
Jede Fachkraft muss für ihre Funktionen ausreichend qualifiziert sein. Darauf hat sie ebenso zu achten wie die zuständige Leitungskraft. Die Qualifikation und gegebenenfalls der Qualifizierungsbedarf sind besonders dann zu prüfen, wenn bei einer Fach- oder Leitungskraft im Rahmen ihrer Arbeit neue Aufgaben und Arbeitsfelder hinzukommen.
In den Personalentwicklungsgesprächen werden die Ziele, Aufgaben und Arbeitsergebnisse sowie das Feedback jedes/jeder Mitarbeitenden im Gesamtzusammenhang erörtert. Jeder/jede Mitarbeitende hat das Recht, auch selbst um ein Personalentwicklungsgespräch zu bitten. Mitarbeitende erhalten rechtzeitig eine schriftliche Einladung und haben ausreichend Zeit, sich auf das Gespräch vorzubereiten.
Formulare und Handreichungen: Leitfaden Personalentwicklungsgespräch
Aufzeichnungen:
Die Zielvereinbarungen, die im Personalentwicklungsgespräch zwischen Leitungskraft und dem/der Mitarbeiter:in geschlossen und von beiden unterschrieben werden, werden in einer verschlossenen Akte bei der Leitungskraft verwahrt. Der/die Mitarbeiter:in erhält eine Kopie. Die Leitungskraft trägt die Verantwortung dafür, dass kein anderer Zugang zu diesen Informationen hat. Die Unterlagen werden nicht der Personalakte beigefügt.
Diese Zielvereinbarungen sind im nächsten Jahr wieder Grundlage des Gesprächs: