Beteiligungsinstrumente und Beschwerdeverfahren dienen dazu, die Adressat:innen aktiv in Entscheidungsprozesse einzubeziehen, ihre Anliegen ernst zu nehmen und eine offene Kommunikation zu fördern. Beispiele für Beteiligungsinstrumente sind Wohngruppenbesprechungen, Kinder- und Jugendlichen-Gremien und Willkommensmappen. Ihr Einsatz und die konkrete Gestaltung sind auf das jeweilige Angebot abgestimmt.
Beschwerdeverfahren ermöglichen es, den Personen, die eine Beschwerde äußern, ihre Rechte wahrzunehmen, insbesondere das Recht auf Beteiligung und Meinungsäußerung. Außerdem sind Beschwerdeverfahren ein wertvolles Instrument zur Qualitätskontrolle. Sie bieten Einblicke in mögliche Schwachstellen und Probleme bei Hilfe- oder Arbeitsprozessen und ermöglichen es, diese zu identifizieren und zu verbessern.