Um die Intervention zu steuern und zu koordinieren, wird unverzüglich ein Interventionsteam speziell für den vorliegenden Fall eingerichtet. Es besteht aus mindestens zwei Mitarbeitenden und der externen Begleitung. Dieses Teamlegt einen Interventionsplan fest und sorgt für dessen Umsetzung.
Verantwortlich für die Bildung des Interventionsteams ist die Regionalgeschäftsführung. Sollte sie aufgrund von eigener Betroffenheit nicht in der Lage sein, die Intervention zu steuern, ist die Geschäftsführung und/oder der Vorstand für die Bildung des Interventionsteams verantwortlich. Festgelegt werden notwendige Kompetenzen, Ressourcen und Handlungsspielräume.
Die als prozessverantwortlich benannte Leitungskraft trägt außerdem die Verantwortung dafür, dass die internen Informationspflichten, die Informationspflichten gegenüber Personensorgeberechtigten und die Meldung nach § 47 SGB VIII eingehalten werden.
Der Interventionsplan beinhaltet sämtliche Handlungsschritte, Zuständigkeiten, zeitliche Abläufe und Schnittstellen:
- Er ist schriftlich festzuhalten und in einem für alle Beteiligten zugänglichen digitalen Ordner zu hinterlegen.
- Der Interventionsplan wird fortlaufend in verbindlich festgelegten Terminen dahingehend überprüft, ob neue Informationen eine Anpassung erfordern.
(Sexualisierte) Gewalt an Kindern und Jugendlichen in unserer Organisation kann von Mitarbeitenden oder Externen (z.B. Besucher:innen in Einrichtungen) ausgehen.
Die Aspekte des Interventionsplans sind ausführlich im Gewaltschutzkonzept des Trägers dargelegt.