Eine Beschäftigung in unserem Träger setzt die vollkommene Akzeptanz unseres Leitbildes und der damit verbundenen Arbeitshaltung voraus.
Im Bewerbungsgespräch wird die Bedeutung des Gewaltschutzkonzeptes sowie die darin enthaltenen Grundprinzipien der Arbeit als Haltung der Organisation hervorgehoben und deren Anerkennung als Voraussetzung für die Einstellung benannt.
Bei Einstellung muss die Anerkennung der Grundprinzipien der Arbeit sowie unseres Leitbildes per Unterschrift bestätigt werden.
Der Verhaltenskodex wird ebenfalls im Bewerbungsgespräch erläutert und die klare Erwartung formuliert, dass dieser die Grundlage unserer Arbeit darstellt.
Es werden keine Mitarbeitenden beschäftigt, die aufgrund von einschlägigen Straftaten – insbesondere gegen die sexuelle Selbstbestimmung und Gewaltstraftaten – verurteilt wurden. Um das zu gewährleisten, haben alle Mitarbeitenden bei Einstellung und in der Folge alle drei Jahre ein aktuelles erweitertes Führungszeugnis vorzulegen.
Die Teilnahme an der vom Träger organisierten Supervision ist obligatorisch. Die Supervision findet mindestens einmal monatlich und nach Bedarf, zum Beispiel nach einer Krisensituation, statt.
Mindestens einmal jährlich erfolgen standardisierte Personalentwicklungsgespräche, in denen unter anderem die Personalentwicklungskonzepte daraufhin überprüft werden, ob sie für die Mitarbeitenden stimmig sind oder ob sie erweitert werden müssen.
Bei der Gestaltung werden auch individuelle Fortbildungsbedarfe geprüft und bei Bedarf in die Zielvereinbarung aufgenommen.