Die Grundprinzipien der Arbeit sind allgemeingültige Prinzipien. Alle Mitarbeitenden des KJSH-Trägerverbundes verpflichten sich bei ihrer Einstellung durch ihre Unterschrift, sie einzuhalten. Sie beruhen auf der im Leitbild formulierten Grundhaltung. Sie dienen dazu, eine konstruktive Betriebskultur zu schaffen. Sie schützen die Menschen, die unsere sozialen Dienstleistungen in Anspruch nehmen, und alle Mitarbeitenden des KJSH-Trägerverbundes vor Gewalt und Machtmissbrauch.