Für das Bewerbungsmanagement sind die Leitungskräfte verantwortlich. Dafür erhalten sie Unterstützung durch die trägerinterne Infrastruktur zur Personalgewinnung.
Die Auswahl der Bewerbenden erfolgt unter der Prämisse der fachlichen und persönlichen Eignung im Sinne des § 72 SGB VIII. Das Bewerbungsverfahren und idealerweise auch das Bewerbungsgespräch wird nach dem Vier-Augen-Prinzip geführt. Wer in den jeweiligen Teams verantwortlich dafür ist, Bewerber:innen hinsichtlich ihrer Eignung zu prüfen, legen die Leitungskräfte der Betriebe unter Beachtung des Grundsatzes des Vier-Augen-Prinzips fest.
Für den Bereich der ambulanten Hilfen wurde als Handreichung eine Kompetenzbeschreibung einer ambulanten Fachkraft entwickelt, die hier eingesehen werden kann.
Die Bedeutung des Themas Gewaltschutz im Trägerverbund wird offensiv angesprochen. Im Bewerbungsgespräch wird die persönliche Haltung zum Thema Nähe und Distanz abgefragt. Es wird nach persönlichen Erfahrungen mit grenzüberschreitendem Verhalten und (sexualisierter) Gewalt im pädagogischen Kontext gefragt.
Gewaltschutz ist Teil der Gesprächsleitfäden für Bewerbungsgespräche. Ziel ist es, Mitarbeitende einzustellen, die sich mit ihrer Biografie und ihrer Berufsrolle auseinandergesetzt haben.
Alle Mitarbeitenden sind verpflichtet, alle drei Jahre ein aktuelles erweitertes Führungszeugnis vorzulegen.
Für den Einstellungsprozess ist die Betriebsleitung verantwortlich. Die Einstellung erfolgt gemäß dem Verwaltungsprozess der Personalabteilung. Er ist im Intranet des KJSH-Trägerverbundes beschrieben.