In betriebserlaubten Einrichtungen sind nach § 47 SGB VIII Entwicklungen im Rahmen der Unterbringung in der Einrichtung unverzüglich der Einrichtungsaufsicht zu melden, wenn sie geeignet sind, das Wohl der in der Einrichtung untergebrachten Kinder- und Jugendlichen zu gefährden. Eine Verletzung der Meldepflicht kann den Entzug der Betriebserlaubnis durch die Einrichtungsaufsicht nach sich ziehen.
Formulare und Handreichungen zu internem Verfahren nach § 47 SGB VIII
Meldepflichtige Ereignisse sind immer unverzüglich der zuständigen pädagogischen Leitung und Regionalgeschäftsführung mitzuteilen. Darüber hinaus wird die Geschäftsführung bei schwerwiegenden Ereignissen besonderer Tragweite informiert.