Der interne Leitfaden nach § 8a SGB VIII erläutert die gesetzlichen Grundlagen, definiert die fachlichen Standards und regelt das Vorgehen im Prozess bei einem Verdacht auf oder Vorliegen einer Kindeswohlgefährdung. Damit geht einher, dass die Verantwortlichkeiten und der Informationsfluss zwischen allen Beteiligten innerhalb des „Hilfedreiecks“ bestehend aus Jugendamt, Personensorgeberechtigten mit ihrem Kind und unserer Organisation als Träger der Jugendhilfe klar geregelt sind.
In jedem Fall ist bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung eine insofern erfahrene Fachkraft und die zuständige Leitungskraft hinzuzuziehen. Der Träger beschäftigt in jedem Betrieb zertifizierte insofern erfahrene Fachkräfte.
Standards, die den Fokus auf den Schutz unserer Adressat:innen vor Gewalt in unseren Angeboten haben, sind im Gewaltschutzkonzept beschrieben.