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1. Leitbild

  • 1. Leitbild

2. Das DIN ISO EN 9001 – Qualitätsmodell

  • 2. Das DIN ISO EN 9001-Qualitätsmodell

3. Der Qualitätsmanagement-Prozess des KJHV Berlin- Brandenburg

  • 3.1. Strukturen und Verfahren des Qualitätsmanagement
  • 3.2. Instrumente
  • 3.3. Die Rolle der Leitungskräfte im Qualitätsmanagement-Prozess
  • 3.4. Rolle der pädagogischen Fachkräfte im Qualitätsmanagement-Prozess
  • 3.5. Rolle der Sachbearbeitung im Qualitätsmanagement-Prozess
  • 3.6. Selbstevaluation im Hilfeprozess
  • 3.7. Evaluation am Ende der Hilfeleistung

4. Der Hilfeprozess in den Angeboten des KJHV Berlin-Brandenburg nach SGB VIII

  • 4.1. Angebote der Kinder- und Jugendhilfe, ambulante und stationäre Hilfen zur Erziehung
  • 4.2. Hilfeplanung nach § 36 SGB VIII
  • 4.2.1. Das Hilfeplangespräch
  • 4.2.2. Hilfeplan als (Zwischen-)Ergebnis des Planungsprozesses
  • 4.2.3. Fortlaufende Überprüfung der Ziele
  • 4.2.4. Fortschreibung des Hilfeplans
  • 4.2.5. Entlassungsprozess
  • 4.3. Der Hilfeprozess in den ambulanten Hilfen zur Erziehung
  • 4.4. Der Hilfeprozess in den stationären Hilfen zur Erziehung
  • 4.4.1. Aufnahmeprozess
  • 4.4.2. Betreuungsprozess
  • 4.4.3. Beendigung der Hilfeleistung (Entlassungsprozess)

5. Qualitätssicherung

  • 5.1. Dokumentation und Evaluation der Hilfe
  • 5.1.1. Betreuungsbuch/Fallakte
  • 5.1.2. Berichte
  • 5.1.3. Evaluation am Ende des Hilfeprozesses
  • 5.2. Kollegiale Beratung
  • 5.3. Supervision durch externe Fachkräfte
  • 5.4. Kinderschutz nach § 8 a SGB VIII
  • 5.5. Gewaltschutzkonzept
  • 5.6. Partizipation von Kindern, Jugendlichen und Familien
  • 5.6.2. Hilfeplanung
  • 5.6.4. Kinder- und Jugendlichengremium
  • 5.6.5. Rechtekatalog für Kinder und Jugendliche
  • 5.6.6. Feedbackmanagement
  • 5.6.7. Partizipation der Herkunftsfamilie im stationären Bereich
  • 5.6.7.1. Die Beteiligung der Herkunftsfamilie im Aufnahmeprozess
  • 5.6.7.2. Die Arbeit mit der Herkunftsfamilie im Betreuungsprozess
  • 5.6.7.3. Rückführung/Entlassung
  • 5.7. Funktionsbeschreibung pädagogische Fachkraft
  • 5.8. Feedback- und Beschwerdemanagement für Kolleg:innen

6. Personalentwicklung

  • 6. Personalentwicklung
  • 6.1. Personalentwicklungsgespräche
  • 6.2. Befragung von Kolleginnen und Kollegen

6. Personalentwicklung

Jede Fachkraft muss für ihre Funktionen (siehe:  5.6. Funktionsbeschreibung pädagogische Fachkraft) ausreichend qualifiziert sein. Hierauf hat er/sie ebenso zu achten wie die zuständige Leitungskraft. Die Qualifikation und ggf. ein Qualifizierungsbedarf sind besonders zu beachten, wenn bei einer Fach- oder Leitungskraft im Rahmen seiner/ihrer Arbeit neue Aufgaben und Arbeitsfelder hinzukommen.

Qualitätsmanagement:

Es liegt in der Verantwortung der Leitungskraft, dass jede Mitarbeiterin und jeder Mitarbeiter  in das Qualitätsmanagementsystem eingewiesen ist. Die pädagogische Fachkraft trägt dann die Verantwortung dafür, dass sie die in den Verfahrensanweisungen und einrichtungsinternen Handreichungen dargelegten Aufgaben, die in ihrem Verantwortungsbereich liegen, wie beschrieben umsetzt. Es wird erwartet, dass alle an der Weiterentwicklung des Qualitätsmanagement-Systems mitarbeiten (siehe:  2 Das DIN ISO EN 9001 – Qualitätsmodell).

Einarbeitung neuer Mitarbeiter*innen:

Es liegt in der Verantwortung der zuständigen Leitungskraft, dass jede*r neue Mitarbeiter*in für seine/ihre Aufgaben qualifiziert ist. Pädagogische Mitarbeiter*innen müssen das jeweils gültige interne Handbuch für die Fachkräfte mit allen Anlagen erhalten und so eingewiesen werden, dass sie das Handbuch auch verstehen und jederzeit danach handeln können. (siehe auch Ablauf Einarbeitung und Checkliste Einarbeitung)

Selbstverständlich müssen alle neuen Fachkräfte und Leitungskräfte entsprechend § 72a SGB VIII ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen.

Erfassung des Qualifizierungsbedarfs:

Neben der eigenen Verpflichtung zur Qualifizierung gibt es zusätzliche Gelegenheiten, bei denen die Leitungskraft bzw. die Fachkraft erkennen kann, dass eine weitere Qualifizierung sinnvoll oder notwendig ist. Einmal pro Jahr bespricht jede Leitungskraft im Personalentwicklungsgespräch mit jedem/jeder Mitarbeiter*in den Fortbildungsbedarf. In diesem Rahmen muss der Erfassungsbogen zur Qualifizierung und Fortbildung ausgefüllt werden. Dieser muss auch ausgefüllt werden, wenn kein Qualifizierungsbedarf vorzuliegen scheint.

Umsetzung des Qualifizierungsbedarfs/Bewertung der Fortbildungen und Fachtreffen:

Ein notwendiger Fortbildungsbedarf wird zwischen der Leitungskraft und der Fachkraft abgesprochen. Die Fachkraft ist verpflichtet, nach Beendigung einer trägerinternen Fortbildungsmaßnahme/eines Fachtreffens den Fragebogen Bewertung der Fortbildungsveranstaltung/Bewertung des Fachtreffens unaufgefordert auszufüllen. Alle Fortbildungen werden evaluiert und im Qualitätskreis ausgewertet. Fachtreffen für Erzieher*innen aus den Wohngruppen finden regelmäßig statt. Sie werden regional oder vom Qualitätskreis aufgrund des festgestellten Bedarfes geplant und organisiert. Es wird eine Teilnahmebestätigung ausgehändigt. Auch die Fachtreffen werden alle evaluiert.

  • Handreichung: Bewertung der Fortbildungsveranstaltung (alle)
  • Handreichung: Bewertung des Fachtreffens (Wohngruppen)
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Updated on 17. Dezember 2021

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