Einmal im Jahr führt jede Leitungskraft ein Personalentwicklungsgespräch, das die Ziele, Aufgaben und Arbeitsergebnisse jedes/jeder Mitarbeiters:in im Gesamtzusammenhang erörtert. Jeder/jede Mitarbeiter:in hat das Recht, auch selbst um ein Personalentwicklungsgespräch zu bitten. Die Mitarbeiter:innen erhalten rechtzeitig eine schriftliche Einladung und haben ausreichend Zeit, sich darauf vorzubereiten. (siehe auch Leitfaden Personalentwicklungsgespräch)
Aufzeichnungen:
Die Zielvereinbarungen, die im Personalentwicklungsgespräch zwischen Leitungskraft und dem/der Mitarbeiter:in geschlossen und von beiden unterschrieben werden, werden in einer verschlossenen Akte bei der Leitungskraft verwahrt. Der/die Mitarbeiter:in erhält eine Kopie. Die Leitungskraft trägt die Verantwortung, dass kein anderer Zugang zu diesen Informationen hat. Die Unterlagen dürfen nicht der Personalakte beigefügt werden. Diese Zielvereinbarungen sind im nächsten Jahr wieder Grundlage des Gesprächs.