• Home
  • Aktuelles & Allgemeines
  • Formulare, Handreichungen & Empfehlungen
  • Unser QM-Handbuch
Menü
  • Home
  • Aktuelles & Allgemeines
  • Formulare, Handreichungen & Empfehlungen
  • Unser QM-Handbuch

1. Leitbild

  • 1. Leitbild

2. Das DIN ISO EN 9001 – Qualitätsmodell

  • 2. Das DIN ISO EN 9001-Qualitätsmodell

3. Der Qualitätsmanagement-Prozess des KJHV Berlin- Brandenburg

  • 3.1. Strukturen und Verfahren des Qualitätsmanagement
  • 3.2. Instrumente
  • 3.3. Die Rolle der Leitungskräfte im Qualitätsmanagement-Prozess
  • 3.4. Rolle der pädagogischen Fachkräfte im Qualitätsmanagement-Prozess
  • 3.5. Rolle der Sachbearbeitung im Qualitätsmanagement-Prozess
  • 3.6. Selbstevaluation im Hilfeprozess
  • 3.7. Evaluation am Ende der Hilfeleistung

4. Der Hilfeprozess in den Angeboten des KJHV Berlin-Brandenburg nach SGB VIII

  • 4.1. Angebote der Kinder- und Jugendhilfe, ambulante und stationäre Hilfen zur Erziehung
  • 4.2. Hilfeplanung nach § 36 SGB VIII
  • 4.2.1. Das Hilfeplangespräch
  • 4.2.2. Hilfeplan als (Zwischen-)Ergebnis des Planungsprozesses
  • 4.2.3. Fortlaufende Überprüfung der Ziele
  • 4.2.4. Fortschreibung des Hilfeplans
  • 4.2.5. Entlassungsprozess
  • 4.3. Der Hilfeprozess in den ambulanten Hilfen zur Erziehung
  • 4.4. Der Hilfeprozess in den stationären Hilfen zur Erziehung
  • 4.4.1. Aufnahmeprozess
  • 4.4.2. Betreuungsprozess
  • 4.4.3. Beendigung der Hilfeleistung (Entlassungsprozess)

5. Qualitätssicherung

  • 5.1. Dokumentation und Evaluation der Hilfe
  • 5.1.1. Betreuungsbuch/Fallakte
  • 5.1.2. Berichte
  • 5.1.3. Evaluation am Ende des Hilfeprozesses
  • 5.2. Kollegiale Beratung
  • 5.3. Supervision durch externe Fachkräfte
  • 5.4. Kinderschutz nach § 8 a SGB VIII
  • 5.5. Gewaltschutzkonzept
  • 5.6. Partizipation von Kindern, Jugendlichen und Familien
  • 5.6.2. Hilfeplanung
  • 5.6.4. Kinder- und Jugendlichengremium
  • 5.6.5. Rechtekatalog für Kinder und Jugendliche
  • 5.6.6. Feedbackmanagement
  • 5.6.7. Partizipation der Herkunftsfamilie im stationären Bereich
  • 5.6.7.1. Die Beteiligung der Herkunftsfamilie im Aufnahmeprozess
  • 5.6.7.2. Die Arbeit mit der Herkunftsfamilie im Betreuungsprozess
  • 5.6.7.3. Rückführung/Entlassung
  • 5.7. Funktionsbeschreibung pädagogische Fachkraft
  • 5.8. Feedback- und Beschwerdemanagement für Kolleg:innen

6. Personalentwicklung

  • 6. Personalentwicklung
  • 6.1. Personalentwicklungsgespräche
  • 6.2. Befragung von Kolleginnen und Kollegen

6.1. Personalentwicklungsgespräche

Einmal im Jahr führt jede Leitungskraft ein Personalentwicklungsgespräch, das die Ziele, Aufgaben und Arbeitsergebnisse jedes/jeder Mitarbeiters*in im Gesamtzusammenhang erörtert. Jeder/jede Mitarbeiter*in hat das Recht, auch selbst um ein Personalentwicklungsgespräch zu bitten. Die Mitarbeiter*innen erhalten rechtzeitig eine schriftliche Einladung und haben ausreichend Zeit, sich darauf vorzubereiten. (siehe auch Leitfaden Personalentwicklungsgespräch)

Aufzeichnungen:

Die Zielvereinbarungen, die im Personalentwicklungsgespräch zwischen Leitungskraft und dem/der Mitarbeiter*in geschlossen und von beiden unterschrieben werden, werden in einer verschlossenen Akte bei der Leitungskraft verwahrt. Der/die Mitarbeiter*in erhält eine Kopie. Die Leitungskraft trägt die Verantwortung, dass kein anderer Zugang zu diesen Informationen hat. Die Unterlagen dürfen nicht der Personalakte beigefügt werden. Diese Zielvereinbarungen sind im nächsten Jahr wieder Grundlage des Gesprächs.

  • Handreichung: Einladung zum Mitarbeitergespräch
  • Handreichung: Leitfaden für die Gestaltung des Personalentwicklungsgespräches
Still stuck? How can we help?

How can we help?

Updated on 17. Dezember 2021

Powered by BetterDocs

Impressum | Datenschutz