In den stationären Einrichtungen nach § 34 SGB VIII werden in der Regel mindestens einmal im Monat Wohngruppenbesprechungen durchgeführt. An den Besprechungen nehmen alle Kinder und Jugendlichen sowie die pädagogischen Fachkräfte teil, um die Beteiligung aller Kinder und Jugendlichen der Wohngruppe sicherzustellen. Alle Themen, die den betreuten Kindern und Jugendlichen wichtig sind, können dort angesprochen werden z.B. die Feriengestaltung, die Hausordnung, das Zusammenleben in der Gruppe usw. In den Wohngruppen, in denen auch Eltern aufgenommen werden, finden regelmäßige Elternrunden statt.
Jede Gruppe vereinbart verständliche und verbindliche Regeln für die Wohngruppenbesprechung (z.B. ausreden lassen, auf eigene Redezeit achten, respektvoller Umgang, die Meinung anderer akzeptieren).
Zu Beginn der Besprechung sollten die Themen gesammelt werden und eine kurze Rückschau auf die letzte Sitzung erfolgen.
Es ist wichtig, dass die Beteiligten gemeinsam reflektieren, inwieweit Beschlüsse aus den Besprechungen tatsächlich umgesetzt werden.
Zuständigkeiten/beteiligte Funktionsbereiche:
Es liegt in der Verantwortung der pädagogischen Fachkräfte, dass alle Bewohner*innen und Fachkräfte regelmäßig an den Gesprächsrunden teilnehmen. Sie sorgen auch durch eine angemessene Moderation dafür, dass alle Beteiligten zu Wort kommen können und ihre – auch abweichende – Meinung frei äußern können. Die Fachkräfte sind auch für das Protokoll verantwortlich. Auch die Bewohner*innen können Aufgaben der Moderation und des Protokolls übernehmen.
Von jeder Wohngruppenbesprechung wird ein Protokoll erstellt, das von der Leitung eingesehen werden kann.