Voraussetzung für eine Rückführung in den elterlichen Haushalt ist eine sorgfältige Prüfung der elterlichen Kompetenzen und der häuslichen Verhältnisse verbunden mit einer positiven prognostischen Einschätzung, dass das Wohl des Kindes gesichert sein wird. Diese prognostische Einschätzung erfolgt im Zusammenwirken der beteiligten Fachkräfte gemeinsam mit den Eltern. Für eine erfolgreiche Rückführung sollte eine rechtzeitige Planung erfolgen, um in dieser Phase die Verantwortungsübernahme und aktive Beteiligung der Eltern schrittweise zu erhöhen und zu erproben. Eine enge und kontinuierliche Begleitung dieses Prozesses durch den Träger und das Jugendamt ist hier besonders wichtig.
5.6.7.3. Rückführung/Entlassung
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