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1. Leitbild

  • 1. Leitbild

2. Das DIN ISO EN 9001 – Qualitätsmodell

  • 2. Das DIN ISO EN 9001-Qualitätsmodell

3. Der Qualitätsmanagement-Prozess des KJHV Berlin- Brandenburg

  • 3.1. Strukturen und Verfahren des Qualitätsmanagement
  • 3.2. Instrumente
  • 3.3. Die Rolle der Leitungskräfte im Qualitätsmanagement-Prozess
  • 3.4. Rolle der pädagogischen Fachkräfte im Qualitätsmanagement-Prozess
  • 3.5. Rolle der Sachbearbeitung im Qualitätsmanagement-Prozess
  • 3.6. Selbstevaluation im Hilfeprozess
  • 3.7. Evaluation am Ende der Hilfeleistung

4. Der Hilfeprozess in den Angeboten des KJHV Berlin-Brandenburg nach SGB VIII

  • 4.1. Angebote der Kinder- und Jugendhilfe, ambulante und stationäre Hilfen zur Erziehung
  • 4.2. Hilfeplanung nach § 36 SGB VIII
  • 4.2.1. Das Hilfeplangespräch
  • 4.2.2. Hilfeplan als (Zwischen-)Ergebnis des Planungsprozesses
  • 4.2.3. Fortlaufende Überprüfung der Ziele
  • 4.2.4. Fortschreibung des Hilfeplans
  • 4.2.5. Entlassungsprozess
  • 4.3. Der Hilfeprozess in den ambulanten Hilfen zur Erziehung
  • 4.4. Der Hilfeprozess in den stationären Hilfen zur Erziehung
  • 4.4.1. Aufnahmeprozess
  • 4.4.2. Betreuungsprozess
  • 4.4.3. Beendigung der Hilfeleistung (Entlassungsprozess)

5. Qualitätssicherung

  • 5.1. Dokumentation und Evaluation der Hilfe
  • 5.1.1. Betreuungsbuch/Fallakte
  • 5.1.2. Berichte
  • 5.1.3. Evaluation am Ende des Hilfeprozesses
  • 5.2. Kollegiale Beratung
  • 5.3. Supervision durch externe Fachkräfte
  • 5.4. Kinderschutz nach § 8 a SGB VIII
  • 5.5. Gewaltschutzkonzept
  • 5.6. Partizipation von Kindern, Jugendlichen und Familien
  • 5.6.2. Hilfeplanung
  • 5.6.4. Kinder- und Jugendlichengremium
  • 5.6.5. Rechtekatalog für Kinder und Jugendliche
  • 5.6.6. Feedbackmanagement
  • 5.6.7. Partizipation der Herkunftsfamilie im stationären Bereich
  • 5.6.7.1. Die Beteiligung der Herkunftsfamilie im Aufnahmeprozess
  • 5.6.7.2. Die Arbeit mit der Herkunftsfamilie im Betreuungsprozess
  • 5.6.7.3. Rückführung/Entlassung
  • 5.7. Funktionsbeschreibung pädagogische Fachkraft
  • 5.8. Feedback- und Beschwerdemanagement für Kolleg:innen

6. Personalentwicklung

  • 6. Personalentwicklung
  • 6.1. Personalentwicklungsgespräche
  • 6.2. Befragung von Kolleginnen und Kollegen

5.6.6. Feedbackmanagement

Im Träger wird von allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern eine offene, angstfreie und positiv orientierte Feedback-Kultur gelebt.

Die Kinder und Jugendlichen werden im pädagogischen Alltag von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern angeregt, ein Rechtebewusstsein zu entwickeln und ihre Wünsche, Interessen und Bedürfnisse aber auch Meinungen, Kritik und Beschwerden zu äußern. In diesem Prozess werden von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern die Instrumente der Partizipation aktiv genutzt.

Den Kindern und Jugendlichen werden verschiedene Möglichkeiten für ihr Feedback zur Verfügung gestellt. Das Anliegen unseres Trägers ist es, jede Rückmeldung ernst zu nehmen und nach einem standardisierten Verfahren zu bearbeiten und reflektiert zu evaluieren. Dies ist Aufgabe der Feedbackbeauftragten (Pädagogische Leitung und Regionalgeschäftsführung).

Das Ziel unserer  Feedback-Kultur ist, eine hohe Wirksamkeit zu erzielen:

  • für die Sensibilisierung eines gesunden Rechte- und Beteiligungsbewusstseins des*r Einzelnen,
  • für die Transparenz von Feedbackmöglichkeiten und Feedbackverfahren,
  • für die individuelle Grenzwahrung und den Kinderschutz.

Eine  professionelle Feedback-Kultur erfordert eine dafür offene Haltung aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie einen wertungsfreien Umgang mit den Feedbackthemen.

Jedes Kind bzw. jede*r Jugendliche erhält mit der Aufnahme durch die pädagogische Fachkraft der Wohngruppe eine Begrüßungsmappe. Die Mappe enthält:

  • das Begrüßungsschreiben (Willkommensbrief & Willkommensbrief Jüngere),
  • den Rechtekatalog,
  • frankierte Umschläge mit Absender des Kindes bzw. der*s Jugendlichen an die Adresse der*s Feedbackbeauftragten,
  •  Visitenkarten mit Namen und Telefonnummern der* Feedbackbeauftragten,

Darüber hinaus können je nach Angebotsform enthalten sein:

  • Briefumschlag, der an das Gremium der Kinder und Jugendlichen adressiert ist,
  • Liste, auf der mögliche Vertrauenspersonen benannt werden,
  • Hausordnung,
  • Hilfepläne,
  • Kooperationsvereinbarungen,
  • etc.

Im Rahmen des Feedbackmanagements wird darauf hingewirkt, dass die Kinder und Jugendlichen darin bestärkt werden, sich bei Problemen und Sorgen an eine Person ihres Vertrauens zu wenden. Den Kindern stehen mehrere Wege für Feedback zur Verfügung, die sie u.a. bei Problemen oder Sorgen in Betracht ziehen können. Zunächst können sie sich an ihre Betreuer*innen der Wohngruppen wenden. Falls es Themen gibt, die sich nicht unmittelbar klären lassen, steht ihnen offen, sich mit  den Feedbackbeauftragten des Regionalbereiches in Verbindung zu setzten. Frankierte Briefumschläge, die der Begrüßungsmappe beiliegen, können hierfür genutzt werden. Darüber hinaus können die Feedbackbeauftragten angerufen werden. Jede Beschwerde wird aufgenommen, zeitnah und vertraulich bearbeitet.  Der*die Absendende bzw. Anrufende erhält innerhalb von drei Werktagen nach Eingang eine Rückmeldung über den weiteren Verfahrensweg.

Bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung greifen die Leitfäden zum Vorgehen bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung.

Es erfolgt durch die Regionalgeschäftsführung eine jährliche Evaluation.

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Updated on 7. März 2022

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