In einem ausführlichen und differenzierten Prozess wurde ein Rechtekatalog für Kinder und Jugendliche unter Mitwirkung des Kinder- und Jugendlichengremiums entwickelt. Dieser wird allen Kindern bzw. Jugendlichen bei der Aufnahme mit der Begrüßungsmappe persönlich ausgehändigt. In einem Gespräch erläutert die Fachkraft den Kindern bzw. Jugendlichen sowohl den Rechtekatalog als auch die anderen Instrumente der Partizipation.
Der Rechtekatalog wird Eigentum der Kinder bzw. des/der Jugendlichen. Jeder Rechtekatalog wird personalisiert, d.h. der Name des Kindes bzw. des/r Jugendlichen wird in den Rechtekatalog eingetragen.