Die regelmäßige Teilnahme an Gruppensupervisionen ist für alle Fachkräfte verpflichtend. Die Supervision wird von externen Fachkräften durchgeführt. Einzelsupervisionen müssen mit der zuständigen Leitungskraft abgesprochen werden.
Die qualitative Durchführung von Supervision wird von den Supervidierten beurteilt.
Diese haben die Möglichkeit, sich diesbezüglich jederzeit an ihre Leitungskraft zu wenden. Im Personalentwicklungsgespräch werden sie zudem von der Leitungskraft dazu befragt (s. 6.1. Personalentwicklungsgespräch). In der Regel werden alle zwei Jahre die Supervisor:innen gewechselt, d.h. die Supervisionsgruppen werden dann von einem/einer anderen externen Supervisor:in beraten.