Bei Beendigung einer ambulanten Hilfe bzw. stationären Hilfe nach § 34 SGB VIII soll ein Evaluationsverfahren durchgeführt werden, welches eine subjektive Bewertung der Ergebnisqualität des Betreuungsprozesses durch alle Beteiligten ermöglicht. Die Evaluation stellt eine Messbarkeit des Hilfeprozesses dar. Sie dient der weiteren Optimierung des Angebotes. Hierfür stehen Evaluationsbögen (für Jugendliche, Familien und Fachkräfte) zur Verfügung.
Zuständigkeiten/beteiligte Funktionsbereiche:
Die Leitungskraft stellt möglichst sicher, dass
- diese Evaluation bei jeder Beendigung der Hilfe durchgeführt wird,
- die Bögen im Fallgespräch nach der Entlassung analysiert werden und evtl. Maßnahmen aus der Bewertung abgeleitet werden,
- mindestens einmal jährlich eine Gesamtauswertung der evaluierten Hilfen im Mitarbeitergespräch stattfindet.
Handreichungen und Erhebungsbögen für die Fachkräfte:
- Evaluationsbogen: pädagogische Fachkraft (alle)
- Evaluationsbogen: Familie (alle)
- Evaluationsbogen: junger Mensch (alle)
Für die Pflegekinderhilfe nach § 33 SGB VIII ergibt sich die Evaluation aus dem Abschlusshilfeplangespräch.