Der Hilfeprozess gliedert sich in drei Prozessschritte. Die Hilfeplanung nach § 36 SGB VIII bildet die Grundlage jedes Prozessschritts.
- Aufnahme- bzw. Übernahmeprozess
- Hilfeprozess
- Beendigungs- bzw. Überleitungsprozess

Dokumentation und Kommunikationswege werden gesondert dargestellt und können unter Formulare, Handreichungen und Empfehlungen heruntergeladen werden.