Bei Beendigung der Hilfe wird ein abschließendes Hilfeplangespräch durchgeführt.
Die Fachkraft muss gegebenenfalls sicherstellen, dass eine Anschlussversorgung gewährleistet ist und eine Anlaufstelle bestimmt wird, an die sich der/die Entlassene:n auch nach Beendigung der Hilfe wenden kann/können.
Die Leitungskraft hat sicherzustellen, dass
- die Qualität des Betreuungsverlaufs bei den Beteiligten abgefragt wird (Evaluation),
- die Sachbearbeitung über die Beendigung der Hilfe informiert wird.
Handreichungen und Formulare für die Fachkräfte:
- Evaluationsbögen für alle Beteiligte
- Checkliste für eine abgesicherte Anschlussversorgung (Wohngruppen)
- Handreichung zur Erarbeitung eines Abschlussberichts/Hilfeberichts (ambulante Hilfen/Wohngruppen)