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1. Leitbild

  • 1. Leitbild

2. Das DIN ISO EN 9001 – Qualitätsmodell

  • 2. Das DIN ISO EN 9001-Qualitätsmodell

3. Der Qualitätsmanagement-Prozess des KJHV Berlin- Brandenburg

  • 3.1. Strukturen und Verfahren des Qualitätsmanagement
  • 3.2. Instrumente
  • 3.3. Die Rolle der Leitungskräfte im Qualitätsmanagement-Prozess
  • 3.4. Rolle der pädagogischen Fachkräfte im Qualitätsmanagement-Prozess
  • 3.5. Rolle der Sachbearbeitung im Qualitätsmanagement-Prozess
  • 3.6. Selbstevaluation im Hilfeprozess
  • 3.7. Evaluation am Ende der Hilfeleistung

4. Der Hilfeprozess in den Angeboten des KJHV Berlin-Brandenburg nach SGB VIII

  • 4.1. Angebote der Kinder- und Jugendhilfe, ambulante und stationäre Hilfen zur Erziehung
  • 4.2. Hilfeplanung nach § 36 SGB VIII
  • 4.2.1. Das Hilfeplangespräch
  • 4.2.2. Hilfeplan als (Zwischen-)Ergebnis des Planungsprozesses
  • 4.2.3. Fortlaufende Überprüfung der Ziele
  • 4.2.4. Fortschreibung des Hilfeplans
  • 4.2.5. Entlassungsprozess
  • 4.3. Der Hilfeprozess in den ambulanten Hilfen zur Erziehung
  • 4.4. Der Hilfeprozess in den stationären Hilfen zur Erziehung
  • 4.4.1. Aufnahmeprozess
  • 4.4.2. Betreuungsprozess
  • 4.4.3. Beendigung der Hilfeleistung (Entlassungsprozess)

5. Qualitätssicherung

  • 5.1. Dokumentation und Evaluation der Hilfe
  • 5.1.1. Betreuungsbuch/Fallakte
  • 5.1.2. Berichte
  • 5.1.3. Evaluation am Ende des Hilfeprozesses
  • 5.2. Kollegiale Beratung
  • 5.3. Supervision durch externe Fachkräfte
  • 5.4. Kinderschutz nach § 8 a SGB VIII
  • 5.5. Gewaltschutzkonzept
  • 5.6. Partizipation von Kindern, Jugendlichen und Familien
  • 5.6.2. Hilfeplanung
  • 5.6.4. Kinder- und Jugendlichengremium
  • 5.6.5. Rechtekatalog für Kinder und Jugendliche
  • 5.6.6. Feedbackmanagement
  • 5.6.7. Partizipation der Herkunftsfamilie im stationären Bereich
  • 5.6.7.1. Die Beteiligung der Herkunftsfamilie im Aufnahmeprozess
  • 5.6.7.2. Die Arbeit mit der Herkunftsfamilie im Betreuungsprozess
  • 5.6.7.3. Rückführung/Entlassung
  • 5.7. Funktionsbeschreibung pädagogische Fachkraft
  • 5.8. Feedback- und Beschwerdemanagement für Kolleg:innen

6. Personalentwicklung

  • 6. Personalentwicklung
  • 6.1. Personalentwicklungsgespräche
  • 6.2. Befragung von Kolleginnen und Kollegen

4.2.1. Das Hilfeplangespräch

Die verantwortliche Fachkraft soll im Hilfeplangespräch darauf hinwirken, dass der Bedarf an Hilfe und Unterstützung möglichst konkret festgelegt wird. Das heißt, dass

  • die Beteiligten ihre Sicht auf die Situation schilder/ der vergangene Hilfeplanungszeitraum ausgewertet wird,
  • die Ziele für den nächsten Hilfeplanungszeitraum benannt werden,
  • die Gesamtentwicklung und eine mögliche Beendigung der Hilfe im Blick stehen,
  • alle am Hilfeplangespräch Beteiligten klare und für sie nachvollziehbare Verantwortlichkeiten und ggf. Aufträge zugeteilt bekommen,
  • ein Zeitraum für Überprüfungen und Zielerreichung benannt wird,
  • die vereinbarten Ziele im Hilfeplan verschriftlicht werden und verbindlich für alle Beteiligten sind.

Des Weiteren soll die verantwortliche Fachkraft darauf achten, dass

  • die notwendigen Kosten/ Fachleistungsstunden entsprechend der vereinbarten Hilfeplanung zur Verfügung stehen,
  • die Ausrichtung der Hilfe sich am Willen und den Ressourcen der Betreuten bzw. der Familie (und ggf. anderen Personensorgerechtsinhaber:innen) orientiert,
  • wichtige Personen aus dem Lebensumfeld mit in die Hilfeplanung einbezogen werden,
  • festgelegt wird, wie und in welchen Abständen Berichte erstellt sein müssen,
  • der Termin für das nächste Hilfeplangespräch vereinbart wird.

Die verantwortliche Fachkraft schreibt über die Ergebnisse des Hilfeplangesprächs ein eigenes Protokoll. Dieses Protokoll bildet solange die Grundlage für die Arbeit, bis der offizielle Hilfeplan allen Beteiligten vorliegt (s. Formular Ergebnisprotokoll zum Hilfeplangespräch). Das Protokoll wird in der Betreuungsakte hinterlegt.

Die Fachkraft informiert die zuständige Sachbearbeitung über die vereinbarten Rahmenbedingungen (Name Hilfeempfänger, Fachleistungsstunden, Hilfezeitraum, Hilfeart, Sonderabsprachen, etc.).

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Updated on 11. Mai 2022

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